Albrecht I.: Unterschied zwischen den Versionen
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Das AlbertinumAlbrecht I. hatte, nachdem er einen Aufstand der Wiener Patrizier niedergeschlagen hatte, Wien das Stadtrecht entzogen, das erst 1278 durch Albrechts Vater Rudolf I. verliehen worden war. Die Stadt war damit auch nicht mehr reichsfrei. Erst am 12.2.1296 wurde ein neues Stadtrecht verliehen, das Albertium I. Beim Albertinum I. handelt es sich um das erste deutschsprachige - und das älteste im Original erhaltene Wiener - Stadtrecht. Es besagte, dass der Herzog den Stadtrichter ernennen durfte, er nach Ablauf der Amtszeit im Rat bleiben müsse und dass sämtliche Ratsmitglieder vom Herzog bestätigt werden müssen. Ratsmänner durften nur Bürger mit Hausbesitz sein.
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