Kriminalfall: Jakobine Stockhammer – die Raubmörderin

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KRIMINALFALL: Jakobine Stockhammer – die Raubmörderin was ist hier zu finden
Mord in der Burggasse 72.jpg
Verbrechen: Raubmord

Mord an der Trödlerwitwe

Jakobine Stockhammer

Gerade hatte die Glocke die Mittagszeit am diesem sonnigen 11.5.1886 verkündet, als ein Schwall an Arbeitern durch die Burggasse aus den Toren des Gewerbeviertels strömte. Vor dem Biedermeier-Haus der Burggasse 72, beim Greißler, hatte sich schon eine Traube von Menschen gebildet, die Neugierigen unter den Arbeitern gesellten sich schnell dazu. Rasch verbreite sich die Neuigkeit: Die Hausfrau des Hauses wurde erschlagen aufgefunden.

Im ersten Stock des Hauses hatte die Witwe eines Trödlers gewohnt, der mit viel Fleiß das Haus erworben hatte. Anna Maria Bauer war 84 Jahre alt und galt als sehr vermögend – sie hatte Miteinnahmen aus diesem und anderen Häusern, die ihr ein sorgloses Leben gestatteten. Sie hatte sogar eine Angestellte: Eine entfernte Verwandte namens Jakobine Stockhammer, die ihr als Haushaltshilfe zur Seite stand.

Am Morgen des 11. Mai wollten Bekannte auf Besuch kommen, klopften heftig gegen die Türe und stellen verwundert fest, dass niemand – auch nicht die Haushaltshilfe - öffnete. Die Nachbarn halfen, die Tür einzuschlagen, und gemeinsam fand man die Leiche von Frau Bauer, nur zur Hälfte bekleidet und mit eingeschlagenem Schädel.

Die Kriminalpolizei, unter der Kommandatur des legendären Oberpolizeirates Breitenfeld erschien schnell am Ort des Verbrechens und rekonstruierte die Tat: Gerade, als sich die alte Dame anziehen wollte, musste ihr mit einem stumpfen Gegenstand der Kopf eingeschlagen worden sein. Die blutige Keule mit Bleikopf fand die Polizei unter der Kredenz. Auch das Motiv stand schnell fest: es fehlte sämtliches Bargeld und die Mieteinnahmen des letzten Monats, nur die Sparbücher waren noch in der Metall-Kassette.

Klar war, dass der Mörder gute Ortskenntnisse besessen haben musste – auch wo sich der Schlüssel für die Kassette befunden hatte, musste er gewusst haben. Wäre es in Fremder gewesen, so hätte auch der Hofhund gebellt.

Rasch fand die Polizei den Verdächtigen: es war Jakobine Stockhammer. Ihr war – während sie der alten Dame beim Ankleiden half – bewusst geworden, in welcher Armut sie selbst lebte und beschloss kurzerhand für „ausgleichende Gerechtigkeit“ zu sorgen. Sie erschlug die alte Frau mit der Keule.

Ein Sechs-Richter-Kollegium verurteilte sie für das Verbrechen zum Tode, der Kaiser setze die Strafe auf 20 Jahre schweren Kerkers herab. [1]



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Quellen

  1. Max Edelbacher, Harald Seyrl: Wiener Kriminalchronik. 1. Auflage, Wien. 1993, S. 66