Kriminalfall: Mord am Buchdrucker: Unterschied zwischen den Versionen

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Auffällig wurde Gerhard Kreitter, als er am Mittwoch, den 3.11.1886 gegen 10 Uhr abends beim Schneidermeister Karl Fenzl am Stubenring eindrang, um ihn zu berauben. Er attackierte ihn mit einem Messer – dabei zerschnitt er die Kleidung des Schneidermeisters. Ebenso attackierte der den Wachmann Franz Höfling, der versuchte, Kreitter zu verhaften.
Auffällig wurde Gerhard Kreitter, als er am Mittwoch, den 3.11.1886 gegen 10 Uhr abends beim Schneidermeister Karl Fenzl am [[Stubenring]] eindrang, um ihn zu berauben. Er attackierte ihn mit einem Messer – dabei zerschnitt er die Kleidung des Schneidermeisters. Ebenso attackierte der den Wachmann Franz Höfling, der versuchte, Kreitter zu verhaften.


Den nächsten Überfall verübte Kreitter in der Wollzeile gegen den Buchdruckerei-Besitzer Jacob Schloßberg, dem er das Taschenmesser in den Hals rammte. Der Buchdrucker starb an dieser Verletzung.
Den nächsten Überfall verübte Kreitter in der Wollzeile gegen den Buchdruckerei-Besitzer Jacob Schloßberg, dem er das Taschenmesser in den Hals rammte. Der Buchdrucker starb an dieser Verletzung.
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Aktuelle Version vom 8. September 2018, 09:37 Uhr

KRIMINALFALL: Mord am Buchdrucker was ist hier zu finden
Das Todesurteil Kreittlers.png
Verbrechen: Meuchelmord

Gerhard Kreitter und der Mord am Buchdruckert


Auffällig wurde Gerhard Kreitter, als er am Mittwoch, den 3.11.1886 gegen 10 Uhr abends beim Schneidermeister Karl Fenzl am Stubenring eindrang, um ihn zu berauben. Er attackierte ihn mit einem Messer – dabei zerschnitt er die Kleidung des Schneidermeisters. Ebenso attackierte der den Wachmann Franz Höfling, der versuchte, Kreitter zu verhaften.

Den nächsten Überfall verübte Kreitter in der Wollzeile gegen den Buchdruckerei-Besitzer Jacob Schloßberg, dem er das Taschenmesser in den Hals rammte. Der Buchdrucker starb an dieser Verletzung.

Der 24 jährige Kreitter wurde am 2.4.1887 aufgrund des Todesurteils vom 10.12.1886 hingerichtet – schuldig gesprochen an Meuchelmord und öffentlicher Gewalttätigkeit.



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