Kriminalfall: Maria Stupka, die Dienstmädchen-Raubmörderin

Aus City ABC

KRIMINALFALL: Maria Stupka, die Dienstmädchen-Raubmörderin was ist hier zu finden
Georg Emanuel Opitz Am Bauernmarkt.jpg
Verbrechen: Raubmord

Die brutale Wäscherin Maria Stupka ermordet ein Dienstmädchen


Maria Strupka, 36 Jahre alt, war eine katholische Wäscherin, die in Beneschau geboren wurde. Sie war schon einmal wegen Diebstahls verhaftet worden. Am 21.3.1870 stand sie vor dem Wiener Landesgericht, weil sie einen Raubmord begangen hatte: an einem Dienstmädchen.

Die Stupka war als mürrisch und unsympathisch bekannt und wohnte damals in einem ebenerdigen Kabinett in der Zirkusgasse 16 im 2. Bezirk. Öfter geriet sie in Geldnot, woran wohl schuld war, dass sie nicht gerne arbeiten ging. Im November des Jahres 1869 hätte sie nun den Mietzins in zwei Raten bezahlen sollen, einmal 23 Gulden und 10 Tage später 14 Gulden, zusätzlich hatte sie noch ein paar anderen Schuldleihern Geld versprochen. Der Hausbesorger Josef Aff erzählte später der Polizei, dass Stupka Gegenstände im Wert von 35 Gulden verpfändet hätte. Um zu Geld zu kommen, vermietete Stupka ihr Kabinett öfter an arbeitslose Dienstmädchen – so auch im November, diesmal an Katharina Blaschek. Blaschek suchte gerade eine Stelle und fand auch bald eine beim Trafikanten Kaiser in der Novaragasse. Vorläufig ließ sie ihr Gepäck bei Stupka im Zimmer. Stupka kam zwei Tage später zu dem Dienstmädchen und bat ihr einen viel besseren Platz an, in einem Haus, das sie in den buntesten Farben schilderte. Katharina lehnte dankend ab, aber Stupka blieb hartnäckig, Als sie dann erwähnte, dass die neue Herrin mit ihrem Dienstmädchen schon in der Wohnung warten würde um den Koffer gleich zur neuen Stelle bringen zu lassen, gab das Mädchen nach und ging mit.

Im Kabinett war jedoch niemand. Stupka sperrte rasch die Türe ab und behauptete, die Herrin und ihr Diener seien schon gegangen, weil Katharina so lange gezögert hätte. Als Katharina frische Strümpfe aus ihrem Koffer nehmen wollte, versetzte ihr die Wirtin einen Schlag auf den Hinterkopf. Katharina stürzte zu Boden und starrte die Wirtin fassungslos an, doch diese schlug nun mit großer Kraft mehrmals zu, zückte ein Messer und stach Katharina mehrfach in den Kopf und in den Nacken. Ihre Hilfeschreie wurden durch die Faust der Wirtin erstickt – dabei brachen ihr die Vorderzähne aus. Um die Schreie zu verhindern versuchte Stupka nun auch mit einem Tuch die Zunge des Mädchens heraus zu reißen, bis diese ohnmächtig wurde. Stupka raubte dem Mädchen seine Geldtasche mit 5 Gulden.

Durch das Ächzen und Stöhnen, das aus der Wohnung drang, wurde der Hausmeister aufmerksam; er brach mit seinem Neffen in die Wohnung ein, entdeckte neben dem Koffer das blutüberströmte Mädchen und sah die leere Börse am Tisch – doch von der Stupka keine Spur.

Die fand er dann in einer Ecke kauernd – blutbesudelt und mit einer Hacke - am Abort.

Katharina wurde ins AKH eingeliefert, wo sie noch kurz vor ihrem Tod den Tathergang erzählen konnte. Nach sechs qualvollen Wochen im Spital starb sie. Die Gerichtsmediziner stellten 30 Verletzungen fest: Einen Bruch des rechten Stirnknochens, die ausgeschlagenen Vorderzähne, einen Bruch des rechten Mittelfingers, viele Hautschnitte und Abschürfungen im Gesicht – am Kopf hatte sie 17 Wunden, am Nacken zwei, an beiden Händen sechs. Die Kopfverletzungen waren schlussendlich die Todesursache.

Beim Gerichtsverfahren behauptet die Stupka, sie wäre von Kathi bedroht worden, das Mädchen hätte ihr noch 7 Gulden geschuldet (das war natürlich nicht richtig) und darüber wäre die Stupka so in Zorn geraten, dass sie die Hacke genommen hätte und sich gegen die wilde Blaschke gewehrt hätte. Erst als sie gemerkt hätte, was sie angerichtet hatte, habe sie sich – unter Schock stehend - im Klo versteckt.

Der Richter entschied dann auf Raubmord, weil es der Stupka bei dem Mord eigentlich nur um das Geld des Mädchens gegangen war. Das Motiv war jedoch auch für den Richter nicht überzeugend, weshalb es bis zum Obersten Gerichtshof ging, der das Todesurteil wegen Raubmords bestätigte.

Der Kaiser ließ jedoch Gnade walten und verwandelte das Urteil in 20 Jahre schweren Kerkers.[1]



Gehe weiter zu Kriminalfall: Kriminalfall: Jakobine Stockhammer – die Raubmörderin

Quellen

  1. Ubald Tartaruga: Der Wiener Pitaval. Eine Sammlung der interessantesten Kriminalprozesse aus Alt- und Neu-Wien. (Band II), Wien und Leipzig 1924, S. 210-215.