Albertinische Linie
Albertinische und Leopoldinische Linie
Nach dem Teilungsvertrag vom 25.9.1379, der im Kloster Nauberg an der Mürz geschlossen worden war, teilte sich der Habsburger Besitz zwischen Albert III. (auch: donauländische Linie) und Leopold III. (auch: alpenländische Linie). Damit verbunden war ein deutlicher Machtverlust der Habsburger.[1]
Albert III. "mit dem Zopf" herrschte nun über die Länder "ob und nieder der Enns" (Niederösterreich), die Grafschaft Pitten und Wiener Neustadt gehörten jedoch nicht dazu.
Leopold III. "Der Gerechte" bekam die Steiermark, Kärnten, Tirol und das Gebiet um Krain mit der Windischen Mark (Slowenien), hinunter bis zur Adria ("Innerösterreich" mit der Residenz Graz).
Weitere Bestandteile des Vertrages waren
- die Erlaubnis der Fortführung der Titel, Wappen und Banner aller Territorien für beide Herzöge,
- die Bestimmung der Erbfolge, wenn ein Familienzweig keine männlichen Nachkommen haben sollte (der andere Familienzweig erbt automatisch)
- die Regelung der Übernahme der Vormundschaf, wenn ein minderjähriges Kind die Erbfolge antreten müsste
- ein gegenseitiges Vorkaufsrecht, wenn einer der Herzöge Ländereien verkauft
- die Verpflichtung zur Gegenseitigen Hilfe
- das Versprechen, gegeneinander keine Bündnisse einzugehen
Die Albertinische Linie, bestehend aus Albert III., Albert IV. und Albert V., starb mit dem Tod von Ladislaus Postumus 1457 aus, die Teilung selbst wurde am 19.3.1490 aufgehoben, als Erzherzog Sigmund von Tirol zugunsten des Königs Maximilian I. auf seine Regierung verzichtete. Die Habsburger Besitztümer waren damit wieder vereint.
Quellen
- ↑ Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien. Bd. 1., Kremayr & Scheriau, Wien 1992, S. 39